iiip-Satzung (Auszüge)

Treuhandvertrag und Stiftungsgeschäft
über die Errichtung einer treuhänderischen Stiftung
Hiermit errichten wir
1. Dr. Michaela Emmerich,
2. Prof. Dr. Dr. h. c. Hansjosef Buchkremer,
3. Peer Salström-Leyh,
4. Ulrich Vesen
in Köln eine unselbstständige (treuhänderische) und damit nicht rechtsfähige Stiftung mit dem Namen

"Internationales Institut für Individualpädagogik
- treuhänderische Stiftung zur Förderung von Wissenschaft und Forschung sowie Bildung und Erziehung auf dem Gebiet der Individualpädagogik"


Zweck dieser gemeinnützigen Stiftung, deren Errichtung mit der Finanzverwaltung (Finanzamt Köln-Altstadt) abgestimmt ist (Schreiben des Finanzamtes vom 19.1.2006), ist die Förderung der Wissenschaft und der Forschung auf dem Gebiet der Individualpädagogik.
Das Stiftungsvermögen übereignen wir dem Treuhänder Herrn Detlev Weisbrodt, mit der Auflage, dieses Vermögen der Stiftung zu erhalten und die Erträge aus diesem Vermögen zur Erfüllung des Stiftungszwecks zu verwenden.
Dieses Grundstockvermögen soll in der Folgezeit durch Zustiftungen erhöht werden. Die Tätigkeit der Stiftung im Rahmen des Instituts soll zudem durch Spenden und sonstige Zuwendungen anderer gemeinnütziger Körperschaften sowie in einem geringeren Maße auch durch Erträge aus Auftragsforschung sichergestellt werden.
Wir geben der Stiftung die als Anlage A beigefügte Stiftungssatzung, die ausdrücklich Bestandteil dieses Stiftungsgeschäfts und Treuhandvertrages ist und auf die wir für weitere Einzelheiten insbesondere auch der treuhänderischen Verwaltung verweisen. Die Verwaltung der Stiftung richtet sich nach dieser Satzung. Außerdem vereinbaren wir den gesondert unterzeichneten Schiedsvertrag (Anlage B).
Zu Vorstandsmitgliedern der Stiftung bestimmen wir
1. Frau Dr. Emmerich
2. Herrn Prof. Dr. Dr. h. c. Buchkremer
3. Herrn Salström-Leyh
4. Herrn Vesen
Frau Dr. Emmerich und Herr Prof. Dr. Dr. h. c. Buchkremer führen als Vorstandsmitglieder zugleich den Titel "Institutsleiterin" bzw. "Institutsleiter".
Der Treuhänder ist ehrenamtlich tätig. Er hat Anspruch auf Ersatz seiner nachgewiesenen und mit dem Stiftungsvorstand vorher abgestimmten, angemessenen Auslagen und Spesen, die er den Erträgen der Stiftung jeweils zu Beginn des Folgemonats entnehmen darf.
Wenn der Treuhänder aus welchem Grund auch immer als solcher wegfällt, wird der Stiftungsvorstand unverzüglich einen neuen Treuhänder ernennen.

Köln, den 20.07.2007
Treugeber/Stifter:
(Dr. Michaela Emmerich)
(Prof. Dr. Dr. h. c. Hansjosef Buchkremer)
(Peer Salström-Leyh)
(Ullrich Vesen)

Treuhänder:
(Detlev Weisbrodt)





Die im Gründungsvertrag angeführten Anlagen A und B würden vom Umfang her den Rahmen dieser Seite sprengen. Für Interessierte stehen sie jedoch unter "ANLAGEN" als Word-Dokument zum Download bereit.